Sie befinden sich hier: Fördermöglichkeiten / Beschäftigte in Kurzarbeit
Freitag, 18.05.2012

Bildungsangebot finden

Fördermöglichkeiten für Beschäftigte in Kurzarbeit

Alle anzeigen / Alle verbergen

Antwort auf/zuklappen

Weiterbildung während Kurzarbeit


Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen und die Zeit ihres Arbeitsausfalls nutzen, um an einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen, durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.

Diese Regelung wurde bis zum 31. März 2012 verlängert. Die EU-Mittel sind damit für förderfähige Maßnahmen, die spätestens bis zum 31. März 2012 beginnen, gesichert. Die Förderdauer endet am 30. September 2012.

Voraussetzungen:

  • bestehender Qualifizierungsbedarf
  • Antragstellung vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme
  • die Weiterbildung wird bei einem zertifizierten Bildungsträger absolviert
  • die Weiterbildung wird innerhalb der Bezugsdauer der Kurzarbeit abgeschlossen

Erstattungsfähig sind Lehrgangs-, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten sowie Kosten für eventuelle Unterbringung.

Maßnahmen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, sind nicht förderfähig.

Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen und sich weiterbilden möchten, sollten sich zunächst an ihren Arbeitgeber wenden.

Arbeitgeber, die Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen, sollten Ihren persönlichen Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur für Fragen zur Qualifizierung kontaktieren und sich beraten lassen.

www.arbeitsagentur.de

Antwort auf/zuklappen

Meister-BAföG


Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. „Meister-BAföG“ – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Es unterstützt damit die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses.

Das Meister-BAföG setzt sich aus Zuschuss und Darlehen zusammen. Die Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist unabhängig vom Einkommen, beträgt aber höchstens 10.226,00 €. Davon erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30,5 % und den Rest als zinsgünstiges Bankdarlehen. Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildung ist ein Darlehenserlass möglich. Existenzgründer erhalten einen Darlehensteilerlass.

Gefördert werden Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten.

Wichtig ist, dass die Antragsteller über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen. Sie dürfen jedoch noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss).

Eine Altersgrenze besteht nicht.

Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Die Förderung sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bzw. des Maßnahmeabschnitts beantragt werden. Die Förderungsanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten.

Weitere Informationen und die Formulare zur Antragstellung finden Sie unter www.meister-bafoeg.info