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Freitag, 18.05.2012

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Fördermöglichkeiten für Arbeitssuchende

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Bildungsgutschein - Weiterbildung mit ALG II


Die Bundesagentur für Arbeit vergibt an Empfänger von Arbeitslosengeld I unter bestimmten Voraussetzungen und bei einer bestehenden Notwendigkeit der Weiterbildung entsprechende Bildungsgutscheine.

Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung soll Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessern. Berücksichtigt werden sollen dabei Ihre eigenen Fähigkeiten, insbesondere der bisherige berufliche Werdegang und Vorkenntnisse, aber auch persönliche Voraussetzungen, wie körperliche und geistige Eignung. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren entscheidet die Agentur für Arbeit nach Beratung, inwieweit der Abbau von Qualifikationsdefiziten zur beruflichen Eingliederung führen kann. Hierbei kommt der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes und Ihrer Mobilitätsbereitschaft eine hohe Bedeutung zu. Ziel ist es, dass Sie nach Abschluss der Weiterbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.

Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert wird. Der Bildungsgutschein kann dann bei einem entsprechenden Bildungsanbieter eigener Wahl eingelöst werden.

Die Entscheidung über eine Förderung der beruflichen Weiterbildung trifft die Bundesagentur für Arbeit. Sie kann den Bildungsgutschein auch zeitlich, regional oder auf bestimmte Bildungsziele begrenzen.

Weiterbildung mit ALG II

Bezieher von Arbeitslosengeld II haben ebenfalls die Möglichkeit, eine Förderung der beruflichen Weiterbildung zu erhalten. Ansprechpartner hierfür sind in der Regel Kundenberater der Jobcenter, ARGEN, des Fachdienstes für Beschäftigung und Arbeit oder anderer Leistungsträger an Ihrem Wohnort.

Wenn die Notwendigkeit einer Weiterbildung gegeben ist und der Abbau von Qualifizierungsdefiziten die Chancen auf einen Arbeitsplatz erhöht, kann einer Förderung zugestimmt werden. Diese kann in Form eines Bildungsgutscheines oder einer Einzelförderung erfolgen. Die Entscheidung darüber trifft der jeweilige Leistungsträger.

Die bao GmbH ist ein anerkannter Bildungsträger und unsere Bildungsangebote sind nach AZWV zertifiziert. Das heißt, Sie können bei uns Bildungsgutscheine einlösen.

Schauen Sie doch gleich in unseren Bildungsangeboten nach, ob für Sie eine passende Fortbildung dabei ist. Wenn Sie ein Angebot finden, an dem Sie teilnehmen möchten, vereinbaren Sie als nächstes einen Termin bei Ihrem Kundenberater.

Hier gelangen Sie zur Auswahl der Bildungsangebote.

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Meister-BAföG


Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. „Meister-BAföG“ – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Es unterstützt damit die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses.

Das Meister-BAföG setzt sich aus Zuschuss und Darlehen zusammen. Die Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist unabhängig vom Einkommen, beträgt aber höchstens 10.226,00 €. Davon erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30,5 % und den Rest als zinsgünstiges Bankdarlehen. Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildung ist ein Darlehenserlass möglich. Existenzgründer erhalten einen Darlehensteilerlass.

Gefördert werden Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten.

Wichtig ist, dass die Antragsteller über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen. Sie dürfen jedoch noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss).

Eine Altersgrenze besteht nicht.

Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Die Förderung sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bzw. des Maßnahmeabschnitts beantragt werden. Die Förderungsanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten.

Weitere Informationen und die Formulare zur Antragstellung finden Sie unter www.meister-bafoeg.info

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Stipendien


Ein Stipendium ist eine finanzielle Unterstützung und wird aufgrund von politischen und sozialen Kriterien oder besonders guten Leistungen gewährt. Um ein Stipendium zu erhalten muss man sich meist bei einer Stiftung bewerben, die Begabtenförderung betreibt. Einige der größten Begabtenförderungswerke erhalten vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Mittel zur finanziellen Förderung ihrer Stipendiaten.

In Deutschland werden eine Vielzahl von Stipendien angeboten. Eine kleine Auswahl stellen wir Ihnen hier vor. Einen recht guten Gesamtüberblick über die Stipendienlandschaft gibt das Internetportal "Stipendienlotse" vom BMBF.

www.stipendienlotse.de

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung (auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen).

Voraussetzungen für Bewerber:

  • jünger als 25 Jahre
  • die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden oder
  • mindestens Dritter bei einem überregionalen, beruflichen Leistungswettbewerb oder
  • besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule

Außerdem müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/-innen können nicht aufgenommen werden.

Weitere Informationen unter: www.sbb-stipendien.de

Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium ist zum Sommersemester 2011 an den staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland gestartet. Es fördert begabte und leistungsstarke Studierende. Neben erstklassigen Noten sollen bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums auch gesellschaftliches Engagement und besondere persönliche Leistungen berücksichtigt werden.

Die Unterstützung beträgt monatlich 300,00 €. 150,00 € zahlen private Förderer, 150,00 € steuert der Bund bei.

Begabte Studierende sowie Studienanfängerinnen und -anfänger können sich direkt bei einer Hochschule bewerben, die das Deutschlandstipendium anbietet. Das Stipendium wird zunächst für mindestens zwei Semester bewilligt. Danach werden die Förderkriterien erneut geprüft.

Weitere Informationen unter: www.deutschland-stipendium.de

Aufstiegsstipendium

Die Aufstiegsstipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richten sich an Frauen und Männer in Deutschland, die in Ausbildung und Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind. Besonders diejenigen, die nach der Ausbildung eine Zugangsberechtigung zu einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (z. B. durch eine Begabten- oder eine Eignungsprüfung) erlangen, sind angesprochen.

Wer eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert hat und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügt, kann gefördert werden. Konkret bedeutet das: Wer eine Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mindestens mit der Durchschnittsnote 1,9 beziehungsweise mit mindestens 87 Punkten bestanden oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb vorweisen kann, kommt in Frage.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht noch die Möglichkeit, durch einen begründeten Vorschlag des Betriebes die besondere Begabung zu belegen.

Eine Altergrenze gibt es nicht.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de