Bildungsangebot finden
Fördermöglichkeiten für Erwerbstätige und Unternehmen
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Bildungsprämie - Prämiengutschein - Weiterbildungssparen
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Die BildungsprämieSeit dem 1. Dezember 2008 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Weiterbildung von Erwerbstätigen in Deutschland. Dieses Instrument heißt Bildungsprämie und wird in Form eines Prämiengutscheines oder über das Weiterbildungssparen umgesetzt. Gefördert werden Kurs- und Prüfungsgebühren, die für die individuelle berufliche Weiterbildung im ausgeübten Beruf, bei geplantem Berufswechsel oder für die Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit notwendig sind.
Jeder angestellte Arbeitnehmer, Selbständige, geringfügig Beschäftigte, Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit und Berufsrückkehrer, dessen zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, kann diese Fördermöglichkeit nutzen.
Der Prämiengutschein
Der Prämiengutschein ist ein Zuschuss vom Bund zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen. Er ermöglicht die Ermäßigung der Kurs- oder Prüfungsgebühren um 50 %, höchstens jedoch um 500,00 €. Damit ist der Prämiengutschein besonders für Bildungsangebote zu empfehlen, die weniger als 650,00 € kosten.
Ein solcher Gutschein kann pro Person einmal jährlich ausgestellt werden. Er hat eine Gültigkeit von drei Monaten und muss innerhalb dieser Zeit zur Anmeldung für eine Weiterbildung beim Anbieter vorgelegt werden.
So erhalten Sie Ihre Bildungsprämie:
- über mögliche Weiterbildungen informieren (Welches Bildungsziel wollen Sie erreichen? Wo werden entsprechende Kurse angeboten? etc.)
- Termin in einer autorisierten Beratungsstelle vereinbaren
- den Beratungstermin wahrnehmen und Prämiengutschein abholen
- diesen innerhalb von drei Monaten beim ausgewählten Bildungsanbieter vorlegen und sich anmelden (Vom Bildungsanbieter erhalten Sie automatisch eine reduzierte Rechnung.)
Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
- der Einkommensteuerbescheid des letzten oder vorletzten Kalenderjahres oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen
- die Aufenthaltserlaubnis bei Nicht-EU-Bürgern
Wichtig! Erst beraten lassen, dann anmelden!
Weiterbildungssparen
Das Weiterbildungssparen ist die zweite Komponente der Bildungsprämie. Hierfür gelten keine Einkommensgrenzen. Jeder Beschäftigte, der ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann einen Spargutschein für das Weiterbildungssparen erhalten. Damit kann auf das geförderte Sparguthaben zurückgegriffen werden, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit lassen sich beispielsweise aufwändige oder oftmals langfristige Weiterbildungen leichter finanzieren.
Auch hier ist zunächst das persönliche Gespräch in einer autorisierten Beratungsstelle erforderlich (siehe Prämiengutschein). Nachdem Sie dort einen Spargutschein erhalten haben, besprechen Sie die finanziellen Details mit Ihrem Finanzdienstleister (Bank, Bausparkasse, Versicherung).
Wichtig: Beide Komponenten der Bildungsprämie sind miteinander kombinierbar. Sie können also die Kursgebühren mit einem Prämiengutschein reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren.
Weitere Informationen zur Bildungsprämie und eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter www.bildungspraemie.info oder telefonisch unter 0800 2623000.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
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Weiterbildungsscheck Sachsen
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Seit 1. November 2010 fördert die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) die betriebliche und berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern durch den Weiterbildungsscheck Sachsen. Geeignet ist diese Fördermöglichkeit für Weiterbildungen ab 650,00 €.Jeder Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Sachsen kann ab sofort mit dem Weiterbildungsscheck 50 % - 80 % seiner Weiterbildungskosten sparen und damit seine Aufstiegschancen im Job verbessern. Der Weiterbildungsscheck ist ein Zuschuss zu Weiterbildungskosten, wie Teilnahmegebühren und Prüfungsgebühren. Eine Obergrenze der Zuschusshöhe gibt es nicht.
80 % Förderung erhalten Sie, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind erwerbstätig und zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht arbeitslos gemeldet.
- Ihr monatliches Bruttoeinkommen liegt unter 2.500,00 €.
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Sachsen.
- Die Weiterbildung kostet mindestens 650,00 €.
50 % Förderung erhalten Sie, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind erwerbstätig und zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht arbeitslos gemeldet.
- Ihr monatliches Bruttoeinkommen liegt über 2.500,00 €, aber unter der Versicherungspflichtgrenze (derzeit etwa 4.150,00 €).
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Sachsen.
- Die Weiterbildung kostet mindestens 1.000,00 €.
- Sie sind über 50 Jahre alt, oder in Teilzeit, Befristung, Leiharbeit beschäftigt, oder erwerben mit der Weiterbildung einen ersten akademischen Abschluss.
Die Antragstellung für den Weiterbildungsscheck ist schnell und unkompliziert:
1. Suchen Sie sich eine passende Weiterbildung aus und holen Sie sich drei verschiedene Angebote.
2. Reichen Sie den Förderantrag mit den Angeboten bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) ein.
3. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides melden Sie sich für Ihre Weiterbildung an.
Den Förderantrag sowie ausführliche Informationen finden Sie unter www.sab.sachsen.de. Der Weiterbildungsscheck Sachsen ist eine Förderinitiative der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
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WeGebAU
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Weiterbildungsförderung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer im UnternehmenDiese Fördermöglichkeit ist ein Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit. Es hat das vorrangige Ziel, mit Weiterbildung Arbeitsplätze zu sichern und Entlassungen zu vermeiden. Durch geeignete Maßnahmen soll die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer intensiviert und das Qualifizierungsniveau verbessert werden.
Es gibt drei förderbare Zielgruppen:
1. geringqualifizierte Arbeitnehmer/-innen
- jeder Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder
- jeder Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, wenn dieser in den letzen vier Jahren nicht mehr in diesem Beruf tätig war und mindestens vier Jahre abschlussfremd gearbeitet hat und aktuell im Helferstatus tätig ist
- gilt für alle Betriebsgrößen außer dem öffentlichen Dienst
2. ältere Arbeitnehmer/-innen
- jeder Arbeitnehmer ab 45 Jahre, deren Arbeitgeber maximal 250 Mitarbeiter beschäftigt (wirtschaftlich vorteilhaftes Zusammenarbeiten, z. B. Kooperationen oder Partnerschaften, werden dabei zugerechnet)
3. Arbeitnehmer/-innen unter 45 Jahre (gilt ab 01.04.2012)
- unter 45-jährige Arbeitnehmer/-innen in kleinen und mittleren Betrieben (KMU) unter 250 Mitarbeiter
Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig von der bisherigen Unternehmenszugehörigkeit Weiterbildungen in Voll-, Teilzeit oder auch tageweise gefördert bekommen. Die Bildungsinhalte sind frei wählbar.
Voraussetzungen:
- Der Arbeitnehmer darf keine Leistungen gemäß SGB II beziehen (Bedarfsgemeinschaften beachten).
- Pro Woche muss die sozialversicherungspflichtige Arbeit mindestens 15 Stunden betragen.
- Der Arbeitnehmer muss über den gesamten Bildungszeitraum einen Arbeitsvertrag vorweisen.
- Die Weiterbildung muss in der üblichen Arbeitszeit absolviert werden.
- Das Arbeitsentgelt wird weiterhin unverändert gezahlt.
Die Weiterbildungskosten werden für die Zielgruppen 1. und 2. zu 100 %, für Zielgruppe 3. zu 50 % übernommen, wenn die Weiterbildung extern beim Bildungsträger erfolgt und dieser Bildungsträger einen Bildungsgutschein in Zahlung nimmt.
Zusätzlich kann die 1. Zielgruppe durch einen Arbeitsentgeltzuschuss gefördert werden. Das bedeutet eine Lohnkostenübernahme bis zu 100 % in Umfang und Dauer des tatsächlichen Arbeitsausfalls für jede Fördermaßnahme. Auch nachweisbare unternehmensinterne Schulungen können berücksichtigt werden.
Beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit gibt es WeGebAU-Berater, die Sie ausführlich zu diesem Thema informieren. Sie unterstützen bei der Antragstellung und begleiten Sie während der gesamten Bildungsmaßnahme. www.arbeitsagentur.de
Die bao GmbH nimmt entsprechende Bildungsgutscheine in Zahlung. Zu unseren Bildungsangeboten gelangen Sie hier.
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Förderung betrieblicher Weiterbildung
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Förderung betrieblicher Weiterbildung - Einzelbetriebliches FörderverfahrenMit dem Einzelbetrieblichen Förderverfahren können Unternehmer, die sich oder ihre Mitarbeiter weiterbilden möchten, bis zu 80 % der Weiterbildungskosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. Finanziert wird dieses Verfahren aus Mitteln der Europäischen Union und des Freistaates Sachsen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- das Unternehmen hat weniger als 500 Mitarbeiter
- der Firmensitz oder eine Niederlassung befindet sich in Sachsen
- der Hauptwohnsitz oder der Arbeitsort der Teilnehmer befindet sich in Sachsen
- die Weiterbildung wird von einem externen Dienstleister durchgeführt
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Wenn der Unternehmer eine passende Weiterbildung für sich oder/und seine Mitarbeiter gefunden hat, benötigt er dazu insgesamt drei Preisangebote. Die bao GmbH unterstützt bei Bedarf gern dabei. Diese drei Angebote müssen vom Unternehmer zusammen mit dem Antrag auf Förderung bei der SAB eingereicht werden. Die Antragstellung ist kostenfrei.
Wichtig:
- den Antrag mindestens 6 Wochen vor Weiterbildungsbeginn stellen
- er muss vollständig und korrekt ausgefüllt sein
- alle erforderlichen Unterlagen müssen beigefügt sein
Nach erfolgter Prüfung des Antrages wird das beantragende Unternehmen benachrichtigt. Die Weiterbildung kann erst nach Genehmigung bzw. Erlass des Zuwendungsbescheides durchgeführt werden. Wenn die Förderung genehmigt ist, erhält die SAB nach Abschluss der Weiterbildung die beglichene Rechnung und der Förderbetrag wird an das Unternehmen überwiesen.
Wir empfehlen vor der Beantragung der Förderung eine Beratung bei der SAB. Weitere Informationen finden Sie auf www.sab.sachsen.de.
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Weiterbildung während Kurzarbeit
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Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen und die Zeit ihres Arbeitsausfalls nutzen, um an einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen, durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Diese Regelung wurde bis zum 31. März 2012 verlängert. Die EU-Mittel sind damit für förderfähige Maßnahmen, die spätestens bis zum 31. März 2012 beginnen, gesichert. Die Förderdauer endet am 30. September 2012.
Voraussetzungen:
- bestehender Qualifizierungsbedarf
- Antragstellung vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme
- die Weiterbildung wird bei einem zertifizierten Bildungsträger absolviert
- die Weiterbildung wird innerhalb der Bezugsdauer der Kurzarbeit abgeschlossen
Erstattungsfähig sind Lehrgangs-, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten sowie Kosten für eventuelle Unterbringung. Maßnahmen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, sind nicht förderfähig. Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen und sich weiterbilden möchten, sollten sich zunächst an ihren Arbeitgeber wenden. Arbeitgeber, die Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen, sollten Ihren persönlichen Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur für Fragen zur Qualifizierung kontaktieren und sich beraten lassen.
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Meister-BAföG
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Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. „Meister-BAföG“ – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Es unterstützt damit die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses.Das Meister-BAföG setzt sich aus Zuschuss und Darlehen zusammen. Die Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist unabhängig vom Einkommen, beträgt aber höchstens 10.226,00 €. Davon erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30,5 % und den Rest als zinsgünstiges Bankdarlehen. Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildung ist ein Darlehenserlass möglich. Existenzgründer erhalten einen Darlehensteilerlass.
Gefördert werden Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten.
Wichtig ist, dass die Antragsteller über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen. Sie dürfen jedoch noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss).
Eine Altersgrenze besteht nicht.
Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Die Förderung sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bzw. des Maßnahmeabschnitts beantragt werden. Die Förderungsanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten.
Weitere Informationen und die Formulare zur Antragstellung finden Sie unter www.meister-bafoeg.info
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Stipendien
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Ein Stipendium ist eine finanzielle Unterstützung und wird aufgrund von politischen und sozialen Kriterien oder besonders guten Leistungen gewährt. Um ein Stipendium zu erhalten muss man sich meist bei einer Stiftung bewerben, die Begabtenförderung betreibt. Einige der größten Begabtenförderungswerke erhalten vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Mittel zur finanziellen Förderung ihrer Stipendiaten.In Deutschland werden eine Vielzahl von Stipendien angeboten. Eine kleine Auswahl stellen wir Ihnen hier vor. Einen recht guten Gesamtüberblick über die Stipendienlandschaft gibt das Internetportal "Stipendienlotse" vom BMBF.
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung (auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen).
Voraussetzungen für Bewerber:
- jünger als 25 Jahre
- die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden oder
- mindestens Dritter bei einem überregionalen, beruflichen Leistungswettbewerb oder
- besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule
Außerdem müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/-innen können nicht aufgenommen werden.
Weitere Informationen unter: www.sbb-stipendien.de
Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium ist zum Sommersemester 2011 an den staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland gestartet. Es fördert begabte und leistungsstarke Studierende. Neben erstklassigen Noten sollen bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums auch gesellschaftliches Engagement und besondere persönliche Leistungen berücksichtigt werden.
Die Unterstützung beträgt monatlich 300,00 €. 150,00 € zahlen private Förderer, 150,00 € steuert der Bund bei.
Begabte Studierende sowie Studienanfängerinnen und -anfänger können sich direkt bei einer Hochschule bewerben, die das Deutschlandstipendium anbietet. Das Stipendium wird zunächst für mindestens zwei Semester bewilligt. Danach werden die Förderkriterien erneut geprüft.
Weitere Informationen unter: www.deutschland-stipendium.de
Aufstiegsstipendium
Die Aufstiegsstipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richten sich an Frauen und Männer in Deutschland, die in Ausbildung und Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind. Besonders diejenigen, die nach der Ausbildung eine Zugangsberechtigung zu einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (z. B. durch eine Begabten- oder eine Eignungsprüfung) erlangen, sind angesprochen.
Wer eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert hat und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügt, kann gefördert werden. Konkret bedeutet das: Wer eine Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mindestens mit der Durchschnittsnote 1,9 beziehungsweise mit mindestens 87 Punkten bestanden oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb vorweisen kann, kommt in Frage.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht noch die Möglichkeit, durch einen begründeten Vorschlag des Betriebes die besondere Begabung zu belegen.
Eine Altergrenze gibt es nicht.
Weitere Informationen unter: www.bmbf.de